Wir alle erinnern uns noch an das Starkregenereignis aus dem Juli 2021.
Viele von uns haben am eigenen Besitz enorme Schäden erlitten und die Menschen in der Burg- und Drahtstadt haben sich gegenseitig unter die Arme gegriffen und sich in der Not mit viel Zusammenhalt gegenseitig gestützt.
Alle Mitmenschen, die keine offensichtlichen Schäden an ihrem Besitz erlitten hatten, waren und sind froh.
Doch ist das wirklich so?
Seitens der Stadtverwaltung Altena möchten wir private und gewerbliche Grundstückseigentümer*innen bitten zu prüfen, ob nicht doch vielleicht noch Schäden vorhanden sind, bzw. sein könnten!
Klären Sie, ob unter Ihrem Grundstück Kanäle, Leitungen oder sonstige Bauwerke verlaufen oder liegen, die Schaden genommen haben könnten. Selbst, wenn die Gebäude nicht betroffen scheinen, kann es doch Schäden geben.
In den vergangen Jahren wurden seitens der Stadt Altena und des für den Wiederaufbauplan zuständigen Planungsbüros mehrfach Informationen herausgegeben und Schreiben an Eigentümer*innen in verschiedenen Bereichen der Burg- und Drahtstadt versandt, in denen auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen wurden.
Die Stadt Altena ist für diese Förderungen und Anträge nicht zuständig! Wir weisen lediglich auf die Möglichkeiten hin.
So auch jetzt, auf das Ende der Antragsfrist für Private und Gewerbliche in Bezug auf Starkregen- und Hochwasserschäden, am 30.06.2026.
Uns ist bewusst, dass sich alle Betroffenen bestimmt schon zeitnah nach der Katastrophe um diese Anträge und Fördermöglichkeiten bemüht haben. Doch möchten wir zur Sicherheit doch auf das nahe Ende der Antragsmöglichkeit hinweisen.
Bis dato hat die Stadt Altena für die Hauptgewässer Hochwasserschutzkonzepte erarbeiten lassen und befindet sich jetzt im Objektplanungsprozess für die Gewässer.
Leider werden die Fördermittelgeber*innen erst nach dem 30.06.2026 konkret bestätigen, wo genau die Stadt kommunale Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Gewässer hat.
Derzeit haben wir also noch keine Kenntnis, welche Maßnahmen auf dem Stadtgebiet über die kommunale oder die privat/gewerbliche Förderkulisse laufen.
Dies ist sehr ärgerlich, leider von unserer Seite aber nicht zu ändern.
Daher sollten alle Betroffenen aus den privaten und gewerblichen Bereichen vorsorglich einen Antrag stellen, damit die 80%-Förderung nach Möglichkeit nicht verloren geht!
In einem solchen Antrag werden beantragte Fördersummern konkret eingefordert. Diese Geldsummen sollten nach bestem Wissen und Gewissen beziffert werden – es müssen allerdings kein konkreter Kostenvoranschlag, ein Gutachten oder Planungsunterlagen mitgeliefert werden, diese können später bei Bedarf nachgereicht werden.
Die Frist ist sehr nah, gerade deswegen weisen wir darauf hin, dass die jeweiligen Anträge auf diese eben geschilderte Art gestellt werden können.
Generell erhalten Sie Informationen auch über diese Seite:
https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe
Antragstellung und Fördermittelmanagement finden Sie hier:
https://www.wiederaufbau.nrw/auth/login
Wir hoffen, dass wir vielen Betroffenen mit diesem Hinweis weiterhelfen können.
